Anhörung zum Gesetzentwurf über das Prozesskostenhilfe- + Beratungshilfegesetz.
Am 13.3.2013 fand im Rechtsausschuss die öffentliche Anhörung über den Gesetzesentwurf zur Änderung des Prozesskostenhilfe – und Beratungshilfegesetzes statt. Kurz vorher habe ich auf WDR5, Neugier genügt, erklärt, welch einschneidende Veränderungen zu Lasten der Ärmsten es nach sich zieht, wenn dieser Gesetzesentwurf in der vorliegenden Form durchkommt. Denn alles in allem geht es hier nur um eins: Um Einsparungen auf Kosten derjenigen, die sowieso schon ihre liebe Not haben, vor Gericht Gehör zu bekommen. Schon jetzt ist Prozesskostenhilfe für Anwälte mehr mit einem Ehrenamt, denn mit real ihren Sätzen entsprechenden Einnahmen verbunden. Dies alles soll noch enger, noch strenger gehandhabt werden. Demnächst kann also von einer immer wieder beschworenen Chancengleichheit vor Gericht überhaupt nicht mehr die Rede.