WDR5, Neugier genügt, Deals bei Gericht
Der DEAL Gespräch mit Ingrid Müller-Münch am Mittwoch, 7.11.2012, Neugier genügt, ab ca. 10.30, aus einem Studio in Paris.
Aktueller Anlass für das Gespräch:
-Heute, am 7.11.2012 ab 10 Uhr, wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sich mündlich mit Gesetz und Praxis zu Absprachen in Strafprozessen, den sogenannten „Deals“ befassen. Der Zweite Senat des BVG wird prüfen, ob die seit 2009 geltende gesetzliche Regelung der Verständigung im Strafverfahren (§257c Strafprozessordnung) mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder ob diese Absprachen gegen das Recht der Angeklagten auf ein faires Verfahren verstoßen. Anlass sind 3 Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilungen in Strafprozessen, die auf Deals basieren.Geladen als Experten sind der Präsident des Bundesgerichtshofes, der Generalbundesanwalt, verschiedene Richter und Strafverteidiger, sowie ein Experte, der im Auftrag des BVGs eine empirische Studie zur Praxis der Verständigung in Strafverfahren durchgeführt hat. Diese als Deal bezeichnetenVerständigungen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind seit 30 Jahren Alltag vor Gericht, dennoch umstritten. Deals ersparen eine zeitraubende Hauptverhandlung, eine aufwendige Beweisaufnahme. Und zwar dadurch, dass die Prozessbeteiligten sich im Falle eines Geständnisses mit dem Angeklagten auf jeweils eine bestimmte Strafobergrenze einigten. Deals dienen aber auch z.B. in Vergewaltigungsprozessen dem Schutz des Opfers, das dann nicht mehr als Zeugin aussagen muss. Die 3, die Verfassungsbeschwerde einlegten, hatten dieser Absprache zugestimmt, die angeklagten Vorwürfe eingeräumt, woraufhin die Gerichte Freiheitsstrafen in Höhe der zugesagten Obergrenze ausgesprochen hatten. In 2 Fällen ging es um Anlagebetrug, einer der Beschwerdeführer war Polizist und wurde wegen schweren Raubs 2 Jahren auf Bewährung verurteilt. Er hatte sein Geständnis widerrufen mit der Begründung, er sei unzulässig unter Druck gesetzt worden und habe aufgrund des Deals kein faires Verfahren gehabt. Man habe ihm eine Strafe von mindestens 4 Jahren in Aussicht gestellt, falls er nicht gestehe. Die 2 anderen greifen die Dealpraxis generell an.