Deals vor Gericht / Neugier genügt
Redaktion Dr. Ingrid König,18-Minuten-Feature, gesendet am 24.5.20
Eigentlich soll im Verlauf eines Strafprozesses geklärt werden, ob der Angeklagte schuldig oder unschuldig ist. Dazu müssen – eigentlich – Zeugen gehört und Indizien geprüft werden. Doch darum geht es längst nicht mehr. Oft ist einziges Bestreben der an einer Hauptverhandlung beteiligten Juristen, das Verfahren möglichst schnell hinter sich zu bringen. Vieles deutet darauf hin, dass wirtschaftliche Erwägungen und nicht die Suche nach Gerechtigkeit und Aufklärung immer häufiger Strafprozesse bestimmen. Kurz und knapp soll die Sache über die Gerichtsbühne gehen. Das gelingt am besten dann, wenn sich die Prozessbeteiligten auf eine Absprache, einen sogenannten Deal einlassen. Für das Geständnis des Angeklagten winkt als Belohnung eine erhebliche Strafminderung. Dadurch wird eine aufwendige Beweisaufnahme abgekürzt, eine zeitraubende Hauptverhandlung erspart. Wer profitiert davon, wer hat das Nachsehen? Ingrid Müller-Münch zur Dealpraxis vor Gericht.