„Wann ist ein Mord ein Mord“
Am 11.2.2014 wurde auf WDR5, Neugier genügt, mein Feature über die Bestrebungen des Anwaltvereins ausgestrahlt, der den § 211, Mord, aus dem Strafgesetzbuch streichen will. Unterstützt wird ein Entwurf der Strafverteidiger vom Bundesjustizminister, der ebenfalls eine Neuregelung des Mordparagraphen anstrebt.
Wenn die Frau das Geld verdient, WDR5, Neugier genügt
In einem Live-Gespräch diskutiere ich das Thema am 3.10.2013 auf WDR 5
Was, wenn die Frau das Geld verdient?
Eine Live-Sendung auf SWR3, Redaktion Tandem, über das Thema meines Buches „Sprengsatz unterm Küchentisch – wenn die Frau das Geld verdient“.
Mein Paradies – mein Garten, WDR5, Neugier genügt
Mein Paradies – ein Garten draußen vor der Stad. Ingrid Müller-Münch beschreibt die Schönheit ihres Paradieses- einem Garten draußen vor den Toren Kölns.Redaktion Gesa Rünker.
Dradio Wissen, Quadrant: „Rollenbilder im Wandel“, 8.5.2013
Knapp 8 Minuten lang habe ich live über das Thema meines am 23. September 2013 bei Klett-Cotta erscheinenden Buches geredet: „Sprengsatz unterm Küchentisch – Wenn die Frau das Geld verdient“.
Deals in Strafprozessen / WDR5, Neugier genügt, 19.3.2013
An diesem Tag entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Deals unter bestimmten Auflagen zulässig sind. Ich habe dies direkt nach der Urteilsverkündung kommentiert.
Anhörung zum Gesetzentwurf über das Prozesskostenhilfe- + Beratungshilfegesetz.
Am 13.3.2013 fand im Rechtsausschuss die öffentliche Anhörung über den Gesetzesentwurf zur Änderung des Prozesskostenhilfe – und Beratungshilfegesetzes statt. Kurz vorher habe ich auf WDR5, Neugier genügt, erklärt, welch einschneidende Veränderungen zu Lasten der Ärmsten es nach sich zieht, wenn dieser Gesetzesentwurf in der vorliegenden Form durchkommt. Denn alles in allem geht es hier nur um eins: Um Einsparungen auf Kosten derjenigen, die sowieso schon ihre liebe Not haben, vor Gericht Gehör zu bekommen. Schon jetzt ist Prozesskostenhilfe für Anwälte mehr mit einem Ehrenamt, denn mit real ihren Sätzen entsprechenden Einnahmen verbunden. Dies alles soll noch enger, noch strenger gehandhabt werden. Demnächst kann also von einer immer wieder beschworenen Chancengleichheit vor Gericht überhaupt nicht mehr die Rede.
Scala, Service Kultur
Im Krimi-Service bei Scala auf WDR5 habe ich am 20.11.2012 wieder mal zwei Neuerscheinungen vorgestellt:
Arnaldur Indridason: „Eiseskälte“, Lübbe, Island Krimi, 11/2012, Ü. isl. Coletta Bürling, 19,99 Euro., ISBN 7857.2462-0 /Kommissar Erlendur at it’s best. Zum letzten Mal, wie mir scheint. So persönlich war er noch nie. Und so nah ist er mir bisher nicht gekommen. Auf der Suche nach seinem verschwundenen kleinen Bruder. Auf den Spuren einer ermordeten jungen Frau. Ein zauberhaft anrührendes Buch, das mich zu Tränen rührte. Dennoch ein echter Nervenkitzler.
Alison Gaylin: „Dornröschenschlaf“, Ullstein, 9/12, Ü. amerik Uta Hege, 9,99 Euro, ISBN 28378-4 /Was für eine ungewöhnliche Detektivin, diese Brenna Spector! Denn sie vergisst nie etwas. Kann sich an alles, jedes gesprochene Wort, jeden Gesichtsausdruck eines Menschen erinnern. Eine Gabe ebenso wie eine Last. Sie hilft ihr jedenfalls bei der Suche nach einem kleinen Mädchen, das vor vielen Jahr spurlos nach einer Gartenparty verschwand. Eine geniale Ermittlerin!
WDR5, Neugier genügt, Deals bei Gericht
Der DEAL Gespräch mit Ingrid Müller-Münch am Mittwoch, 7.11.2012, Neugier genügt, ab ca. 10.30, aus einem Studio in Paris.
Aktueller Anlass für das Gespräch:
-Heute, am 7.11.2012 ab 10 Uhr, wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sich mündlich mit Gesetz und Praxis zu Absprachen in Strafprozessen, den sogenannten „Deals“ befassen. Der Zweite Senat des BVG wird prüfen, ob die seit 2009 geltende gesetzliche Regelung der Verständigung im Strafverfahren (§257c Strafprozessordnung) mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder ob diese Absprachen gegen das Recht der Angeklagten auf ein faires Verfahren verstoßen. Anlass sind 3 Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilungen in Strafprozessen, die auf Deals basieren.Geladen als Experten sind der Präsident des Bundesgerichtshofes, der Generalbundesanwalt, verschiedene Richter und Strafverteidiger, sowie ein Experte, der im Auftrag des BVGs eine empirische Studie zur Praxis der Verständigung in Strafverfahren durchgeführt hat. Diese als Deal bezeichnetenVerständigungen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind seit 30 Jahren Alltag vor Gericht, dennoch umstritten. Deals ersparen eine zeitraubende Hauptverhandlung, eine aufwendige Beweisaufnahme. Und zwar dadurch, dass die Prozessbeteiligten sich im Falle eines Geständnisses mit dem Angeklagten auf jeweils eine bestimmte Strafobergrenze einigten. Deals dienen aber auch z.B. in Vergewaltigungsprozessen dem Schutz des Opfers, das dann nicht mehr als Zeugin aussagen muss. Die 3, die Verfassungsbeschwerde einlegten, hatten dieser Absprache zugestimmt, die angeklagten Vorwürfe eingeräumt, woraufhin die Gerichte Freiheitsstrafen in Höhe der zugesagten Obergrenze ausgesprochen hatten. In 2 Fällen ging es um Anlagebetrug, einer der Beschwerdeführer war Polizist und wurde wegen schweren Raubs 2 Jahren auf Bewährung verurteilt. Er hatte sein Geständnis widerrufen mit der Begründung, er sei unzulässig unter Druck gesetzt worden und habe aufgrund des Deals kein faires Verfahren gehabt. Man habe ihm eine Strafe von mindestens 4 Jahren in Aussicht gestellt, falls er nicht gestehe. Die 2 anderen greifen die Dealpraxis generell an.